Platzierungsvorschrift

Platzierungsvorschrift
Plat|zie|rungs|vor|schrift (für Werbeanzeigen o. Ä.)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Platzierungsvorschrift — genaue, bindende Angaben des Werbetreibenden an den Werbeträger (TV, Funk, Verlag, ⇡ Media), an welcher Stelle, in welcher Länge, in welcher Form das Werbemittel an einem bestimmten Platz, in bestimmter Lage anzubringen, abzudrucken, anzukleben,… …   Lexikon der Economics

  • Platzierung — I. Bankwesen:1. Begriff: Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere (Aktien, industrielle Schuldverschreibungen), bes. durch Verkauf an das breitere Publikum (⇡ Emissionsgeschäft). P. wird häufig von einem ⇡ Konsortium (Übernahmekonsortium, auch… …   Lexikon der Economics

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